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         Eltern fragen:

Welche Möglichkeiten der Betreuung gibt es in der Tagespflege?

Im Landkreis Eichstätt vermittelt KinderWelt e.V. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Familie und Jugend Eichstätt die Möglichkeit der Betreuung in einer Großtagespflege oder bei einer Tagesmutter zuhause. Für die älteren Kinder kann zusätzlich zum Kindergarten/zur Schule eine Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen werden. Für die Ferienzeiten ist eine Ferienbetreuung bei Tagesmüttern/-vätern möglich.

Wie finde ich eine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind?

Um einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind zu finden, stellen Sie eine kostenlose und unverbindlichen Betreuungsanfrage bei uns. Mit diesen Angaben suchen wir aus den gemeldeten freien Plätzen passende Betreuungsmöglichkeiten in Großtagespflegestellen oder bei Tagesmüttern zuhause und teilen Ihnen diese mit, so dass Sie Kontakt mit den Tagespflegepersonen aufnehmen können.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie direkt mit den Großtagespflegestellen, bzw. den Tagesmüttern zuhause Kontakt aufnehmen. 

Kann ich die Betreuung jederzeit beenden?

Die Kündigungszeit wird individuell im Betreuungsvertrag geregelt. In Absprache mit den Betreuungspersonen kann im gegenseitigen Einvernehmen auch außerhalb dieser Fristen gekündigt werden.
In der Probezeit bzw. Eingewöhnungszeit kann der Betreuungsplatz wöchentlich gekündigt werden.
Bei einer Kündigung oder einem Betreuungsplatzwechsel sollte immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen.

Was kostet mich die Betreuung?

Die Kosten für die Betreuung richten sich nach der gebuchten Wochenbetreuung.
Die Beiträge werden von Jugendhilfeausschuss des Landkreises Eichstätt festgesetzt. Die genauen Beträge finden Sie hier
.

Wie lange vor Betreuungsbeginn muß ich mich um einen geeigneten Platz kümmern?

Sie sollten den Aufnahmeantrag ca. ein halbes Jahr bis ein Jahr vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. In den Großtagespflegestellen werden auch Wartelisten geführt, auf die Sie sich setzen lassen können.
Bitte beachten Sie, dass zum September viele Kinder in den Kindergarten wechseln und deshalb dann wieder Plätze frei werden. Für eine Aufnahme zum September sollte Ihr Aufnahmeantrag spätestens im Frühjahr des gleichen Jahres, wenn die Planungen gemacht werden, vorliegen.
In dringenden Fällen bemühen wir uns schnellstmöglich, einen passenden Betreuungsplatz zu finden.

Was ist, wenn mein Kind sich nicht eingewöhnt?

Jedes Kind ist anders. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass Sie ausreichend Zeit für die Eingewöhnung einplanen. Sollte es dennoch nicht gelingen, Ihr Kind gut einzugewöhnen, werden wir gemeinsam mit Ihnen und der Betreuungsperson in einem Gespräch einen Lösungsweg suchen.

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Sie wenden sich an Ihre Tagespflegestelle und melden dort Ihr Kind krank. Kleinkinder erkranken häufig. Hat ein Kind Schmerzen, Fieber oder eine ansteckende Kinderkrankheit, so braucht es mehr Betreuung, Pflege und Zuwendung. Damit es schnellstmöglich gesund wird, andere Kinder und die/den Tagesmutter/-vater nicht ansteckt, bleibt das kranke Kind zuhause. Bitte bringen Sie Ihr Kind erst wieder in die Betreuung, wenn es 24 Stunden ansteckungsfrei ist.

Darf die Tagesmutter/-vater meinem Kind Medikamente verabreichen?

Häufig werden Tagespflegepersonen mit der Bitte konfrontiert, dem Kind ein bestimmtes Medikament zu geben, (z.B. Globuli wegen der Beschwerden beim Zahnen, Pulver für den Aufbau der Darmflora nach überstandenem Durchfall, Nasentropfen, Hustensaft). Es gibt aber auch Kinder mit chronischen Erkrankungen, die im Notfall (z. B. Epilepsie) oder dauerhaft (z. B. Diabetis) Medikamente brauchen.
In der Kindertagespflege übertragen die Eltern für die Dauer der Betreuungszeit einen Teil der Personensorge. Der Förderungsauftrag der Tagespflegeperson umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in Bezug auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Die Gabe von Medikamenten gehört nicht dazu und muss daher vertraglich gesondert geregelt werden.
Da es keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen für die Gabe von Medikamenten durch eine Tagespflegeperson gibt, müssen Eltern und Tagesmutter /-vater die Rahmenbedingungen dafür individuell festgelegen.
Grundsätzlich steht fest, dass kranke Kinder in der Kindertagespflege nicht fremd betreut werden.
Dennoch gibt es immer mehr Kinder, die aufgrund von Allergien oder chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetis, Neurodermitis, Epilepsie) auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind. Auch Kinder, denen nach einer überstandenen Krankheit durch ein ärztliches Attest der Besuch in der Tagespflege wieder gestattet ist, müssen manchmal für einen begrenzten Zeitraum Medikamente bekommen.

Da die Medikamentengabe häufig in die reguläre Betreuungszeit des Kindes fällt (z.B. vor den Mahlzeiten) müssen für diese Fälle klare Absprachen stattfinden.
Soll die Tagespflegeperson dem Kind Medikamente geben, muss ihr hierfür eine aktuelle schriftliche Verordnung des behandelnden (Kinder-)Arztes vorliegen. Diese muss eindeutige Formulierungen zur Dosierung, Lagerung und Dauer der Einnahme enthalten. Außerdem sollen die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen.

 

Links

Landratsamt Eichstätt
www.landkreis-eichstaett.de
 
Mobile Familie e.V.
Fachdienst Kindertagespflege Ingolstadt/Neuburg/Schrobenhausen
www.mobile-familie.de
 
Kindertagespflege - Johanniter-Unfall-Hilfe e.V
Fachdienst Kindertagespflege Pfaffenhofen
www.johanniter-oberbayern.de
 
Tagespflege Online für Eltern und Tagespflegepersonen
www.tagespflege-online.de
 
Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
www.bvktp.de
 
Koordinierende Kinderschutzstelle im Landkreis Eichstätt
www.landkreis-eichstätt.de/koki
 
 
 
 
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